AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Firmenkunden
Stand 04.04.2024
1 Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (hier bezeichnet als AG) und Conéxito e.U., nachfolgend als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Diese regeln die Rechte und Pflichten der AG bzw. der AN. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der AN schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der AG anerkennt diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt sind. Das gilt auch für den Fall, dass der AG auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen AG und AN, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.2 Entgegenstehende AGB des AG sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.3 Der AN behält sich das Recht vor, diese AGB nach Vertragsabschluss aus berechtigten Gründen zu ändern. Als berechtigte Gründe gelten Gesetzesänderungen, Gerichts- oder Behördenentscheidungen mit Auswirkung auf die Tätigkeit des AN. Für den AG ausschließlich begünstigende sowie rein redaktionelle Änderungen sind auch ohne berechtigte Gründe möglich. Die geänderten AGB werden spätestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens veröffentlicht und dem AN, etwa per E-Mail oder in sonstiger vereinbarter Weise mitgeteilt. Sie gelten als wirksam vereinbart, wenn (i) der AG ihnen ausdrücklich zugestimmt hat oder (ii) der AG der Änderung nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens widersprochen hat und der AN den AG in dem Änderungsangebot ausdrücklich informiert hat, dass ein unterlassener Wiederspruch als Zustimmung zu der Änderung gilt. Änderungen, die die Hauptleistungen betreffen oder neue Pflichten begründen, gelten erst ab der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
1.4 Die Daten der AG werden unter Berücksichtigung der DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet. Details dazu sind unter „Datenschutzerklärung“ zu finden.
2 Buchung
2.1 Die Buchung von Sprachkursen für Unternehmen erfolgt schriftlich per Kontaktformular oder E-Mail.
2.2 Sprachniveau, eventuelle Schwerpunktsetzungen sowie Umfang, Termine und Ort des Sprachkurses werden vor der Buchung nach individueller Absprache festgelegt.
2.3 Wenn der AG dem Angebot des AN zustimmt, bekommt er eine Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Vertrag verbindlich und der AG zur rechtzeitigen Zahlung des Gesamtbetrages verpflichtet.
2.4 Sprachkurse für Unternehmen müssen mindestens 4 Wochen im Voraus gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung angenommen.
2.5 Der AG hat dem AN bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn eine Liste mit Namen sowie E-Mail-Adressen der Kursteilnehmer für Organisations- und Kommunikationszwecke zu übermitteln.
3 Rechte und Pflichten der AG
3.1 Sämtliche Kurse können bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung fallen verschuldensunabhängig folgende Kosten an: bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn 50 %, danach 70 % des Gesamtbetrages. Bei Stornierung nach Kursbeginn gibt es keinerlei Recht auf Rückerstattung.
3.2 Die Kosten für den Kurs richten sich nach Inhalt, Umfang sowie die Anzahl der Teilnehmer. Folglich kann erst nach Erhalt detaillierter Informationen seitens des AG bezüglich der Kursrahmenbedingungen ein verbindlicher Pauschalpreis festgelegt werden.
3.3 Die Zahlung erfolgt im Voraus. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung, jedenfalls aber vor Inanspruchnahme der Leistung auf das angeführte Konto zu überweisen.
3.4 Der AG hat für etwaige anfallende Reisekosten des AN aufzukommen.
4 Vertragsgegenstand
4.1 Räumlichkeit
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind bei Präsenzkursen firmeneigene oder externe Kursräumlichkeiten mit entsprechenden technischen Voraussetzungen, insbesondere Tafel/Flipchart, Beamer, Stühle und Tische, vom AG zur Verfügung zu stellen.
4.2 Feiertage und Wochenenden
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
4.3 Verhinderung des AN
Kann eine Einheit aufgrund von Krankheit oder einer sonstigen kurzfristigen Verhinderung des AN nicht stattfinden, so wird der Kurs entweder durch eine Vertretungslehrperson abgehalten oder der AG wird über einen Ersatztermin informiert. Es entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegenüber dem AN.
4.4 Unpünktlichkeit
Beginnt der Unterricht aufgrund von Unpünktlichkeit der Kursteilnehmer verspätet oder versäumt ein Kursteilnehmer Teile der Einheit (auch durch technische Probleme bei Online-Leistungen), so besteht kein Recht auf Rückerstattung oder Nachholen der verlorenen Zeit. Verschuldet der AN den verspäteten Beginn, so wird die verlorene Zeit nachgeholt.
4.5 Verfall
Erworbenen Leistungen sind innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss in Anspruch zu nehmen. Nach Ablauf der Frist werden nicht in Anspruch genommene Leistungen weder nachgeholt noch rückerstattet.
4.6 Kursmaterialien
Der AG nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die zur Verfügung gestellten Materialien nur zu Übungszwecken verwendet werden dürfen, dem Urheberrecht unterliegen und eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist.
4.7 Software für Online-Leistungen
Die Entscheidung über die verwendete Software bei Onlinekursen obliegt dem AN.
4.8 Voraussetzungen für Online-Leistungen
Die Teilnehmer müssen alle nötigen technischen Voraussetzungen für eine Online-Leistung erfüllen. Eine Teilnahme am Laptop oder PC wird empfohlen. Außerdem sind funktionierende Kamera und Mikrofon, sowie eine stabile Internetverbindung unumgänglich.
4.9 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Das Anfertigen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Vortrag oder von Personen während des Unterrichts in Präsenz und online ist ausnahmslos verboten.
4.10 Fernbleiben einzelner Teilnehmer
Beim Fernbleiben einzelner Teilnehmer von Sprachkursen entsteht kein Recht auf Rückerstattung oder Nachholen.
4.11 Abmeldung einzelner Teilnehmer
Melden sich einzelne Teilnehmer vom Kurs ab, so werden keine Kosten zurückerstattet. In diesem Fall ist es möglich frei gewordene Kursplätze nachzubesetzen, vorausgesetzt der neue Teilnehmer hat ausreichende Vorkenntnisse bzw. die nötigen Kapazitäten den Rückstand aufzuholen.
4.12 Kursmaterialien
Die Lehrbücher für Sprachkurse werden nicht vom AN zur Verfügung gestellt. Der AG wird vor Kursbeginn vom AN informiert, welches Lehrbuch zu besorgen ist. Alle anderen Kursmaterialien wie Handouts und Übungsblätter sind im Preis inkludiert.
4.13 Teilnahmebestätigung
Jeder Kursteilnehmer erhält nach Absolvierung eines Sprachkurses eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist eine Teilnahmequote von mindestens 75 %. Wird diese Quote seitens des AG nicht erreicht, gilt der Kurs als nicht vollständig abgeschlossen.
4.14 Sprachniveau
Der AG hat sicherzustellen, dass die Teilnehmer über die nötigen Vorkenntnisse verfügen, wenn es sich nicht um einen Anfängerkurs handelt.
4.15 Referenz
Nach Abschluss des Sprachkurses ist es dem AN gestattet, den AG als Referenzkunden anzuführen.
5 Haftung
5.1 Ausschluss
Der AN behält sich das Recht vor Teilnehmer, die sich unangemessen oder störend verhalten von der Leistung ohne Anspruch auf Rückerstattung auszuschließen.
5.2 Haftungsbeschränkung
Der Lernerfolg ist von vielen Faktoren abhängen, einschließlich des Engagements und der Anstrengungen der Lernenden. Eine Erfolgsgarantie vom AN wird nicht gewährt.
5.3 Verlorene oder beschädigte Gegenstände
Für im Zuge des Kurses verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
6.1 Diese AGB und sämtliche weitere Vereinbarungen mit dem AN unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisnormen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nur, soweit dem AG hierdurch nicht der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährter Schutz entzogen wird.
6.2 Für sämtliche von einem AG gegen den AN wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
6.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis seitens des AN gegenüber dem AG ist nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Beschäftigung des AG, wenn ein solcher im Inland nicht vorhanden ist, nach den geltenden gesetzlichen Gerichtsständen zu beurteilen.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.